Von der Gründung bis zur Nachfolge

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

Mag. Patrick Zeller, LL.M.

Rechtsanwalt | Attorney at Law

"Gesellschaftsrechtliche Beratung über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens."

Jede unternehmerische Tätigkeit wirft gesellschaftsrechtliche Fragen auf – beginnend bei der Wahl der geeigneten Rechtsform bis hin zur strategischen Planung der Unternehmensnachfolge. Als auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt begleite ich Sie durch sämtliche Phasen Ihrer Unternehmerlaufbahn.

 

Mein besonderer Fokus liegt auf der Beratung von Familienunternehmen. Für die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmerfamilien schaffe ich von Beginn an rechtlich durchdachte Strukturen – damit Unternehmen und Familie im Gleichgewicht bleiben und der Fortbestand über Generationen gesichert ist.

 

Am Anfang steht die Gründung – die Wahl der optimalen Rechtsform, die Erstellung maßgeschneiderter Gesellschafts- und Syndikatsverträge sowie die Abwicklung der Firmenbucheintragung.

 

Im laufenden Geschäftsbetrieb unterstütze ich Sie durch die Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen und Vorbereitung von Generalversammlungen beim Willensbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft, der Ausgestaltung von Governance-Strukturen (Regelungen für die Organbesetzung, Geschäftsordnung und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander) sowie der Beilegung eines entfachten Gesellschafterstreites oder der Etablierung eines Streitvermeidungsmechanismus.

 

Gerne begleite ich Ihren Wachstums- und Umstrukturierungsprozess – sei es die Beratung bei der Aufnahme von Investoren zu neuen Gesellschaftern oder die infolge wirtschaftlicher oder familiärer Veränderungen erforderlich gewordene Anpassung der Gesellschaftsverträge.

 

Schließlich bildet die innerfamiliäre Nachfolge oder der Verkauf den letzten, entscheidenden Abschnitt des Unternehmenszyklus. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Konzept für die familieninterne Übergabe oder den Verkauf an Dritte, wobei wirtschaftliche, steuerliche und emotionale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

Unternehmensgründung bzw. -kauf

    • Beratung bei der Rechtsformwahl
    • Gründungen und Umgründungen
    • Gesellschafts- und Syndikatsverträge über den Mindestvoraussetzungen
    • Firmenbuchrechtliche Durchführungen
    • Vertretung beim Unternehmenskauf (rechtliche Due-Diligence; Vertragsgestaltung)
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Familienunternehmen

  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Strukturierung (der Gruppe)
  • Unterstützung bei Willensbildungsprozessen (Gesellschafterversammlung; Beschlussfassung)
  • Vertragliche Ordnung und Anpassung an geänderte Verhältnisse („corporate housekeeping“)
  • Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall
  • Gesellschafterstreit und Streitprävention
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Unternehmensnachfolge

  • Vorbereitung und rechtliche Strukturierung der innerfamiliären Unternehmensnachfolge
  • Management-Buy-out (MBO)
  • Betreibermodell bzw. Unternehmenspacht als temporäre Nachfolge
  • Beratung beim Unternehmensverkauf (Prüfung, Bewertung, Verhandlung, Vertragserrichtung)
  • Beendigung und Liquidation
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Unternehmensgründung oder -kauf

„Rechtlich durchdachte Strukturen von Beginn an.“

Der Schritt ins Unternehmertum eröffnet Chancen, erfordert aber auch rechtliche Entscheidungen und Planung. Bei der Gründung eines Unternehmens steht am Beginn die Rechtsformwahl. Nach ihr bestimmt sich die freie Gestaltungsmöglichkeit innerhalb der Organisation, die Mobilität des Geschäftsanteils, die Haftung, Besteuerung und schließlich das Image und die Rechtsformkosten.

 

Beim Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung geht es am Beginn hingegen eher um dessen vollumfängliche Überprüfung durch eine wirtschaftliche und rechtliche Due-Diligence-Prüfung, das Ausverhandeln des Kaufpreises, sowie der rechtlichen Stellung als eintretender Gesellschafter.

 

Ich übernehme die Gründung aller Personen- und Kapitalgesellschaften, sohin die Erstellung aller notwendigen Gründungsdokumente (z.B. Gesellschafts- und Syndikatsverträge) sowie die firmenbuchrechtliche Durchführung.

 

Ebenso begleite ich Sie beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens durch alle Etappen der Transaktion – von der Identifikation und Ansprache der potenziellen (Ver-)Käuferseite, über den Abschluss eines LOI oder MoU, die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung, den anschließenden Vertragsverhandlungen und der Erstellung des Unternehmenskaufvertrages (SPA), bis hin zum Signing und Closing.

 

Mein Anspruch ist, Ihnen eine rechtlich sichere Grundlage für Ihre unternehmerische Zukunft zu schaffen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens!

Familienunternehmen

„Individuelle Interessen, ganzheitlicher Rechtsrahmen.“

Familienunternehmen vereinen Tradition und Innovation, tragen Verantwortung über Generationen und stehen zugleich vor besonderen rechtlichen Herausforderungen: Jedes Familienunternehmen ist dabei so einzigartig, wie die dahinter stehende Familie. Die unterschiedlichen Interessenslagen sind in einen stabilen, aber flexiblen Vertragsrahmen zu bringen.

 

Ich berate Familienunternehmen an den Schnittstellen von Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht. Der Schwerpunkt liegt auf maßgeschneiderten Gesellschafts- und Syndikatsverträgen, in welchen die familiäre Struktur abgebildet und die unterschiedlichen Interessenslagen in Einklang gebracht werden. Bei der rechtlichen Organisation von Familienunternehmen geht es in erster Linie um den Verfremdungsschutz (Immobilisierung der Geschäftsanteile), vorsorgliche Regelungen für den plötzlichen Krankheits- oder Todesfall, sowie Informations- und Kontrollrechte für die nicht operativ tätigen, aber am Kapital beteiligten Familienmitglieder. Bedeutung kommen auch der gesellschaftsrechtlichen Prävention von Konflikten und Streitbeilegungsmechanismen zu.

 

Schließlich lässt sich auch eine geplante Übergabe innerhalb der Familie frühzeitig planen und durch Umstrukturierungsmaßnahmen – etwa die Errichtung einer Familienholding – vorbereiten.

 

Mein Ansatz: ein ganzheitlicher Rechtsrahmen, der Familie und Unternehmen in Einklang bringt, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch in Krisenzeiten sichert, und Kontinuität über Generationen hinweg wahrt.

Unternehmensnachfolge und -verkauf

“Für einen Generationenwechsel, der verbindet – denn Weitergeben ist mehr als Übertragen.“

Die Unternehmensnachfolge ist eine der bedeutsamsten und herausforderndsten Phasen im Unternehmerleben. Es geht nicht nur um die Übertragung von Eigentum, sondern um das Loslassen und den Fortbestand des eigenen Lebenswerkes, das mit persönlicher Geschichte, Aufopferung und Werten verbunden ist.

 

Ich begleite Übergeber und Übernehmer durch den gesamten Prozess – von der familiäreren Abstimmung, der rechtlichen Strukturierung bis zur vertraglichen Umsetzung. Kurz gesagt, wird in enger Abstimmung mit dem Steuerberater ein erbrechtliches Gesamtkonzept, in dessen Mittelpunkt das Unternehmen steht, erarbeitet.

 

Möglich sind familien- bzw. unternehmensinterne oder externe Nachfolgen. Sollte die Nachfolge vorübergehend nicht aktiv angetreten werden können, kann ein Betreibermodell als Zwischenlösung dienen, das Eigentum erhält und zugleich Erträge sichert.

 

Eine frühzeitige Planung – idealerweise fünf Jahre vor beabsichtigter Übergabe – ermöglicht Wissenstransfer, Akzeptanz und eine geordnete Übergabe. Dabei gilt es, den Übergeber wirtschaftlich abzusichern (z. B. durch eine Leibrente oder ein Fruchtgenussrecht) und einen Ausgleich mit weichenden Familienmitglieder zu schaffen.

 

Am Beginn sollte noch eine rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung des Unternehmens stehen, um dessen Übergabetauglichkeit und allfällige mit der Übernahme verbundenen Risiken für den Übernehmer beurteilen zu können. Gleichzeitig bietet diese Phase Raum für neue Impulse der übernehmenden Generation. Kommunikation ist hier entscheidend; eine Familienverfassung kann als vertraglicher Überbau Werte und Verantwortung festhalten.

 

Findet sich kein Nachfolger innerhalb der Familie, unterstütze ich bei Alternativen – vom Management-Buy-out, der Umsetzung eines Betreibermodells bis zum Unternehmensverkauf. Ziel ist stets ein rechtlich sicherer, wirtschaftlich sinnvoller und menschlich umsichtig gestalteter Übergabeprozess.

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